Reisebedingungen
der Uhambo eAfrica
Touristik GmbH
Auf dieser
Seite finden Sie unsere Reisebedingungen, die die Kommunikation
und die vertraglichen Grundlagen zwischen Ihnen und uns bilden.
Fragen hierzu beantworten unsere Mitarbeiter jederzeit
gern.
1.
Buchung der Reise
Die Reiseanmeldung ist das verbindliche Angebot des
Kunden auf Abschluß eines Reisevertrages zu den im Prospekt
und im individuellen Schriften-Angebot angegebenen Bedingungen.
Die Reiseverträge kommen durch die Annahme der Anmeldung
durch Uhambo eAfrica Touristik zu Stande. Die Annahme bedarf
keiner bestimmten Form. Sie erfolgt jedoch in der Regel durch
eine schriftliche Bestätigung von Uhambo eAfrica
Touristik bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluß.
Weicht unsere schriftliche Bestätigung inhaltlich
von der Anmeldung ab oder fehlt die Bestätigung
von Sonderwünschen des Kunden, so ist dieses ein neues
Angebot von Uhambo eAfrica Touristik gegenüber dem Reisekunden,
an welches Uhambo eAfrica Touristik zehn Tage gebunden ist.
Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses Angebotes zu Stande,
wenn der Kunde die Annahme erklärt.
Zusätzliche Vereinbarungen und Zusicherungen bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen Bestätigung
durch Uhambo eAfrica Touristik.
2.
Zahlung, Berechnung, Reiseunterlagen
Mit Vertragsabschluß kann eine verhältnismäßig
geringe Anzahlung, die auf den Reisepreis angerechnet
wird, bis zur Höhe von 10% des Reisepreises verlangt
werden, sofern ein Sicherungsschein ausgehändigt wird.
Die Restzahlung darf nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines
i.S. von §651k Abs. 3 BGB erfolgen. Sie wird fällig,
wie im Einzelfall vereinbart.
Sollte keine Vereinbarung getroffen sein, wird sie fällig,
wenn die Reise nicht mehr aus den in Ziffern 4.b) genannten
Gründen abgesagt werden kann, also spätestens 2
Wochen vor Reiseantritt und dem Kunden ein Sicherungsschein
i.S. von §651k Abs. 3 BGB übergeben wird.
Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises hat
der Reisende keinen Anspruch auf Aushändigung der Reiseunterlagen
und Erbringung der Reiseleistungen seitens Uhambo eAfrica
Touristik.
Reiseunterlagen werden grundsätzlich erst bei
vollständiger Zahlung des Reisepreises ausgehändigt.
Umbuchungs- und Rücktrittsgebühren sind sofort fällig.
Maßgeblich für die Berechnung sind grundsätzlich
die von Uhambo eAfrica Touristik zuletzt bekannt gegebene
Preise.
Aufwendungen für Nebenleistungen, z.B. Besorgen
von Visa, Devisen sowie bei kurzfristigen Buchungen telegrafische
oder telefonische Reservierungen und Anfragen, gehen zu Lasten
des Reisekunden und werden gesondert in Rechnung gestellt
und sind, wenn nicht anders vereinbart, mit dem Reisepreis
zu zahlen.
Sicherungsscheingeber für die Uhambo eAfrica Touristik
ist:
R + V Allgemeine Versicherung AG, Taunusstr. 1, 65193 Wiesbaden
3.
Inhalt des Reisevertrages
Der Inhalt des Reisevertrages bestimmt sich nach dem Reiseprospekt
und der Buchungsbestätigung.
Orts- und Hotelprospekte haben lediglich unverbindlichen
Informationscharakter und sind ohne Einfluß auf den
Inhalt des mit Uhambo eAfrica Touristik geschlossenen Reisevertrages.
Uhambo eAfrica Touristik haftet nicht für Leistungsstörungen
bei solchen Veranstaltungen, die der Reisende sich am Zielort
von Reiseleitern, Agenturen oder Hotels vermitteln lässt.
4.
Leistungs- und Preisänderungen, Rücktritt und Kündigung
durch Uhambo eAfrica Touristik
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß
notwendig werden und die von Uhambo eAfrica Touristik nicht
wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur
gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise
nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben
unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit
Mängeln behaftet sind.
Uhambo eAfrica Touristik ist verpflichtet, den Kunden über
Leistungsänderungen oder einen Rücktritt
vom Vertrage unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls
wird Uhambo eAfrica Touristik dem Kunden eine kostenlose Umbuchung
oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
Uhambo eAfrica Touristik kann vor Antritt der Reise den Reisevertrag
kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die
Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört
oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig
verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt
ist.
Kündigt Uhambo eAfrica Touristik, so behält Uhambo
eAfrica Touristik den Anspruch auf den Reisepreis,
muß sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen
sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer
anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen
Leistungen erlangt werden, einschließlich der von den
Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
b) bis zwei Wochen vor Reisebeginn, bei Nichterreichen
einer mit der Reiseausschreibung und Reisebestätigung
angegebenen Mindestteilnehmerzahl.
Der Reisekunde ist unverzüglich nach Eintritt
der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der
Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und erhält die geleistete
Anzahlung unverzüglich zurück, sofern er nicht ein
gegebenenfalls mögliches Angebot auf kostenlose Umbuchung
innerhalb des Programmes von Uhambo eAfrica Touristik annimmt.
Uhambo eAfrica Touristik behält sich vor, die
ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise
im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder
der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder
Flughafengebühren oder einer Änderung, der für
die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang
zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person
bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen
Vertragsabschluß und dem vereinbarten Reisetermin mehr
als 4 Monate liegen.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des
Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung
hat Uhambo eAfrica Touristik den Kunden unverzüglich,
spätestens jedoch 20 Tage vor Reiseantritt, davon in
Kenntnis zu setzen.
Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig.
Übersteigen die Preiserhöhungen 5% des Reisepreises
oder erfolgt eine erhebliche Änderungen einer wesentlichen
Reiseleistung, so ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren
vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an
einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Uhambo eAfrica
Touristik in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis aus
ihrem Angebot anzubieten.
5.
Ersatzpersonen, Rücktritt, Umbuchung, Nichtantritt und
Nichtinanspruchnahme von Leistungen
Der Kunde hat das Recht, bis zum Reisebeginn zu verlangen,
dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt.
Uhambo eAfrica Touristik kann der Teilnahme eines Dritten
widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen
nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften
auch des Reiselandes oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet der
Kunde und der Dritte Uhambo eAfrica Touristik als Gesamtschuldner
für den Reisepreis und die entstehenden Mehrkosten.
Der Reisende kann bis Reisebeginn durch Erklärung
gegenüber Uhambo eAfrica Touristik vom Reisevertrag
zurücktreten. Maßgeblich für die Berechnung
aller Fristen ist - auch bei telefonischem Rücktritt
- jeweils der Eingang der Erklärung bei Uhambo eAfrica
Touristik.
Uhambo eAfrica Touristik steht bei Rücktritt des Reisekunden
vom Vertrage, unter Verlust des Anspruchs auf den vereinbarten
Reisepreis, eine angemessene Entschädigung gem.
§651BGB zu.
Deren Höhe bestimmt sich nach dem vereinbarten
Reisepreis unter Abzug des Wertes der von Uhambo eAfrica Touristik
ersparten Aufwendungen sowie dessen, was Uhambo eAfrica Touristik
durch anderweitige Verwertung der Reiseleistungen erwerben
kann.
Bis 29 Tage nach Vertragsabschluß erhält Uhambo
eAfrica Touristik maximal 55,- pro Person, vom 30.
Tag nach Vertragsabschluß bis 90 Tage vor Reiseantrittsdatum
erhöht sich dieser Betrag auf 80,- pro Person,
auch wenn der tatsächliche Entschädigungsanspruch
höher sein sollte.
Uhambo eAfrica Touristik kann diesen Entschädigungsanspruch
gemäß §651 Abs. 3 BGB pauschalisieren.
Sofern Uhambo eAfrica Touristik diesen Anspruch pauschaliert,
betragen die "Rücktrittsgebühren" nach
dem 90.Tag vor Reisebeginn
bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 15% des Reisepreises,
dann bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises,
dann bis zum sechsten Tag vor Reisebeginn 75% des Reisepreises
und ab dem fünften Tag vor Reisebeginn 100% des Reisepreises.
Das Recht des Kunden, Uhambo eAfrica Touristik einen geringeren
Entschädigungsanspruch nachzuweisen als gefordert, bleibt
ihm in jedem Falle unbenommen.
Erscheint der Reisende nicht oder verspätet zur
Abfahrt bzw. zum Abflug, kündigt er am Tage des Reisebeginns
aus Gründen, die nicht von Uhambo eAfrica Touristik zu
vertreten sind, oder muß er vom Antritt der Reise oder
deren Fortsetzung ausgeschlossen werden, so behält Uhambo
eAfrica Touristik den vollen Vergütungsanspruch.
Eventuell Uhambo eAfrica Touristik entstehende Mehrkosten
aufgrund der Bemühungen, den Reisekunden an dessen
Reiseziel zu bringen oder weiterzubefördern, gehen zu
Lasten des Reisenden. Eine Erstattung erfolgt nur insoweit,
als auch Uhambo eAfrica Touristik von den Leistungsträgern
nicht in Anspruch genommene Leistungen vergütet werden.
Letzteres gilt auch bei nicht in Anspruch genommenen Teilleistungen
durch den Reisenden.
Umbuchungswünsche des Reisekunden, die nach Ablauf
der obigen Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung
überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom
Reisevertrag durch Neuanmeldung des Reisekunden erfüllt
werden.
Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige
Kosten verursachen.
6.
Verspätung/ Außergewöhnliche Umstände
Wird die Reise, infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer
höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet
oder beeinträchtigt, so können sowohl Uhambo eAfrica
Touristik als auch der Reisende den Vertrag kündigen.
Wird der Vertrag gekündigt, so kann Uhambo eAfrica
Touristik für die bereits erbrachten oder zur Beendigung
der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene
Entschädigung verlangen.
Uhambo eAfrica Touristik ist in diesem Falle verpflichtet,
die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere
falls der Vertrag die Beförderung umfasst, den Reisenden
zurückzubefördern.
Die Mehrkosten für die Rückbeförderung
sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen
fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
7.
Gewährleistung, Mitwirkungspflicht/Abhilfeverlangen
Treten Leistungsstörungen auf, kann der Kunde
unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz
wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel
der Reise beruht auf einem Umstand, den Uhambo eAfrica Touristik
nicht zu vertreten hat.
Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden
Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu
einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle
Schäden gering zu halten.
Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich
bei der zuständigen Reiseleitung, sofern vorhanden, oder
bei Uhambo eAfrica Touristik anzuzeigen.
Vor einer Kündigung (§651e BGB) ist Uhambo eAfrica
Touristik eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung
zu setzen, wenn nicht Abhilfe unmöglich ist oder von
Uhambo eAfrica Touristik verweigert wird oder wenn die sofortige
Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse
des Kunden gerechtfertigt wird.
Ansprüche auf Minderung und Schadenersatz hat
der Kunde gem. §651 g I BGB innerhalb eines Monates
nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise bei
Uhambo eAfrica Touristik gelten zu machen. Nach Ablauf dieser
Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen,
wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert
worden ist.
Die Ansprüche verjähren gem. §651 g
II BGB in 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tage,
an dem die Reise nach dem Vertrage enden sollte.
Hat der Kunde Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung
bis zu dem Tage gehemmt, an dem Uhambo eAfrica Touristik die
Ansprüche schriftlich zurückweist.
8.
Beschränkung der Haftung
Bei Reisen mit besonderen Risiken (z.B. Expedtionscharakter)
übernimmt Uhambo eAfrica Touristik im Hinblick auf diese
Risiken keine Haftung, soweit Uhambo eAfrica Touristik nachweisen
kann, daß Uhambo eAfrica Touristik kein eigenes Verschulden
trifft.
Die vertragliche Haftung von Uhambo eAfrica Touristik
für Schäden, die nicht Körperschäden sind,
ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt:
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit Uhambo eAfrica Touristik für einen dem Reisenden
entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist.
Uhambo eAfrica Touristik haftet nicht für Leistungsstörungen
im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich
vermittelt werden (Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen,
usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich
als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
Ein Schadensersatzanspruch gegen Uhambo eAfrica Touristik
ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund
internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden
gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger
zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf
Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur untern bestimmten
Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden
kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen
ist.
Kommt Uhambo eAfrica Touristik die Stellung eines vertraglichen
Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung
nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung
mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara
und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach
Afrika).
Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung
des Luftfrachtführers für Tod und Körperverletzung
sowie für den Verlust oder Beschädigung des Gepäcks.
Sofern Uhambo eAfrica Touristik in anderen Fällen Leistungsträger
ist, haftet Uhambo eAfrica Touristik nach den für diese
geltenden Bestimmungen.
Kommt Uhambo eAfrica Touristik bei Schiffsreisen die
Stellung eines Beförderes zu, so regelt sich die Haftung
auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuch und des Binnenschifffahrtsgesetzes.
Es liegt in der Natur von Safarireisen, daß Sie
in der Wildnis - zwar wohlbehütet von Ihrem Safaribegleiter
- gewissen Gefahren ausgesetzt sind; insbesondere dann, wenn
Sie den Anweisungen des Safaribegleiters nicht folgen.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, daß die Leistungsträger
vor Ort, insbesondere Safari-Lodges, Nationalparks und
Safariunternehmen gesetzlich verpflichtet sind, Ihnen vor
Beginn einer Leistung ein Formular (in englischer Sprache)
zur Unterschrift vorzulegen, auf welchem Sie durch Ihre Unterschrift
bestätigen, daß Sie auf alle Schadenersatzforderungen
im voraus verzichten, also eine Enthaltungserklärung.
Wird diese Erklärung unterzeichnet, gilt der Haftungsauschluß
sowohl für den örtlichen Leistungsträger, wie
auch für den Veranstalter. Erfolgt keine Unterzeichnung,
besteht das Recht des Leistungsträgers, den Reisenden
in diesen Leistungsteil nicht mit einzubeziehen, ohne
daß der Kunde ein Recht auf Entschädigung oder
Reduzierung des Reisepreises hat.
Ihren Reiseunterlagen liegt die übliche englische Fassung
zur Information bei, geringfügige Abweichungen sind denkbar.
Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, daß
Sie aufgrund des Haftungsausschlusses gegenüber dem Leistungsträger
auch keine weitergehenden Schadensersatzforderungen an
Uhambo eAfrica Touristik GmbH stellen können. Wir empfehlen
daher dringend, den Abschluß einer Reiseversicherung.
9.
Abtretungsverbot
Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen
eines Reiseteilnehmers gegen Uhambo eAfrica Touristik an Dritte,
auch Ehegatten und Verwandte.
Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche
des Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen unzulässig.
10.
Reisedokumente, Paß-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen
Uhambo eAfrica Touristik informiert den Kunden über
die Bestimmungen von Paß, Visa, Zoll- und Gesundheitsvorschriften
seines Urlaubslandes.
Der Kunde ist verpflichtet, Besonderheiten in seiner
Person und in der seiner Mitreisenden, die im Zusammenhang
mit diesen Vorschriften von Wichtigkeit sind, zu offenbaren.
Jeder Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung der
entsprechenden wichtigen Vorschriften in den von ihm bereisten
Ländern selbst verantwortlich.
Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschrift
erwachsen, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers, ausgenommen,
wenn sie durch die schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation
durch Uhambo eAfrica Touristik bedingt sind.
Bürger der Bundesrepublik Deutschland benötigen
für die Reise nach Afrika einen gültigen Reisepaß
bei Aufenthalten von bis zu 3 Monaten im Zielgebiet. Bei längerem
Aufenthalt gilt ein Besucher in einigen Ländern nicht
mehr als Tourist, und es gelten besondere Bestimmungen, über
die Uhambo eAfrica Touristik auf Anfrage Auskunft erteilt.
Reisepässe
müssen am Tage der Einreise noch mindestens 6 Monate
gültig sein. Die Ausstellung eines neuen Reisepasses
kann 6-8 Wochen dauern.
Folgende
Einreisebestimmungen sollten Sie beachten: Für
die Einreise in die Länder des südlichen Afrika
und auf die Seychellen benötigen deutsche Staatsbürger
einen gültigen Reisepaß. Für die Einreise
nach Tanzania ist ein Visum erforderlich, dessen Beantragung
ca. 4 Wochen dauert.
Als Gesundheitsbestimmungen sind zu beachten:
Tanzania: Gelbfieberimpfung und Malariaprophylaxe.
Länder des südlichen Afrika: Malariaprophylaxe,
wenn Sie sich in die Wildschutzgebiete und subtropisch geprägten
Gebiete begeben.
11.
Versicherungen
Wenn Uhambo eAfrica Touristik Pauschalreisen einschließlich
Reiserücktrittskostenversicherung ausgeschrieben hat,
erhält der Kunde einen Versicherungsschein der Elvia
Reiseversicherung, Ludmillastr. 26, 81536 München.
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag kann nur
der Reisekunde gegen den Versicherer verfolgen.
Ist eine Reiserücktrittskostenversicherung im
Reisepreis nicht enthalten, wird deren Abschluß dringend
empfohlen.
Uhambo eAfrica Touristik empfiehlt außerdem dringend
den Abschluß zusätzlicher Kranken- und Reisegepäckversicherungen.
12.
Miete von Fahrzeugen
Bei Anmietung von Fahrzeugen muß im vor Ort zu
unterzeichnenden Mietvertrag jede Person aufgeführt werden,
die das Fahrzeug fahren soll.
Wird ein Mietfahrzeug von anderen Personen gefahren, entfällt
der Versicherungsschutz.
13.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages
hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
IT-Nummer
IT0LH2UH001-005
Veranstalter
Uhambo eAfrica Touristik GmbH
Sperbergasse 27c
31303 Burgdorf
Telefon: 05136 / 972 26-0
Fax: 05136 / 972 2626
Email
an Uhambo: Hier klicken
Internet: http://www.uhambo.de
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